Kategorie Interessenvertretung

Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit

Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit Soziale Problemlage Derzeit spricht die Strafprozessordnung (§ 53) in Deutschland nicht der gesamten Berufsgruppe der Sozialen Arbeit ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, obwohl sie in den gleichen Bereichen wie beispielsweise Anwält:innen und Psychotherapeut:innen arbeiten. In den intensivpädagogischen…