Zeugnisverweigerungsrecht
in der Sozialen Arbeit

Soziale Problemlage

Derzeit spricht die Strafprozessordnung (§ 53) in Deutschland nicht der gesamten Berufsgruppe der Sozialen Arbeit ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, obwohl sie in den gleichen Bereichen wie beispielsweise Anwält:innen und Psychotherapeut:innen arbeiten. In den intensivpädagogischen Hilfen zur Erziehung wird an den emotionalen und strukturellen Ursachen für delinquentes Verhalten von Kindern und Jugendlichen gearbeitet.

Das hierfür notwendige Vertrauensverhältnis wird durch das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht strukturell nicht gewährleistet. Das hat zur Folge, dass die pädagogische Arbeit, sowohl für die Fachkräfte, als auch für die Jugendlichen in keinem rechtssicheren Rahmen stattfinden kann.

“ (…) bei Kindern und Jugendlichen haben die Zahlen der Tatverdächtigen zugenommen – überwiegend begehen diese Eigentumskriminalität wie Ladendiebstahl, Sachbeschädigungen, Beleidigungen oder leichte Körperverletzungen. Aber auch Gewaltdelikte, die über viele Jahre rückläufig waren, sind gestiegen.“ 

BKA- Präsident Holger Münch, 2023

Ansatz

Die Rearrange gGmbH setzt sich dafür ein, dass das Zeugnisverweigerungsrecht laut §53 StPO  so weit reformiert wird, dass die gesamte Berufsgruppe der Sozialen Arbeit zu der Gruppe der geschützten Berufe zählt.

Umsetzung

Im Jahr 2014 hat sich aus verschiedenen Bereichen der Profession das „Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit“ gebildet.  Das Bündnis setzt sich seit fast zehn Jahren durch wissenschaftliche Auseinandersetzung und konkrete Handlungsvorschläge gegenüber der Politik ein, so dass es aktuell auf der Landes- und Bundesebene diskutiert wird. Mehr Informationen finden Sie auf der Website: Zeugnis-verweigern.de